Malöle und Malzubehör
Nach der Gefahrstoffverordnung eingestuft:
„1„: gesundheitsschädlich; Bei der Verwendung ist besondere Vorsicht geboten.
„2“: toxisch, nur mit Gewerbeschein zu beziehen.
„3″: umweltgefährdend, freisetzen in die Umwelt vermeiden.
„4“: zerstören Metalle und verätzen Körpergewebe; schwere Augenschäden sind möglich.
„5“: sind entzündbar; Flüssigkeiten bilden mit Luft explosionsfähige Mischungen; erzeugen mit Wasser entzündbare Gase oder sind selbstentzündbar.