nach der Gefahrstoffverordnung eingestuft:
„Xn„: gesundheitsschädlich; Bei der Verwendung ist besondere Vorsicht geboten.
„T“: toxisch, nur mit Gewerbeschein zu beziehen.
„N“: umweltgefährdend, freisetzen in die Umwelt vermeiden.
Alle anderen Fritten auf Anfrage